Damit Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Erkrankung nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, besteht die Möglichkeit für sie eine rechtliche Betreuung einzurichten.
„Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können.“
(aus: www.berufsbetreuung.de/
berufsbetreuung/was-ist-rechtliche-betreuung/ )
Rechtliche Betreuung:
• Rechtsfürsorge
• Ersetzen einer Rechtshandlung
• Organisation tatsächlicher Hilfen
Betreuung als Fachleistung:
• Hilfe zur tatsächlichen Bewältigung des Alttags
• Tatsächliche Hilfeleistung ohne Erforderlichkeit für Rechtsfürsorge
Eine Betreuung kann im Prinzip jeder beantragen, meist geht die Initiative dazu von Angehörigen, Krankenhäusern oder Sozialdiensten aus. Auch die Betroffenen selbst können eine Betreuung für sich beantragen. Das Amtsgericht prüft den Antrag, indem es den zu Betreuenden anhört und ein ausführliches ärztliches Gutachten in Auftrag gibt.
Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn andere Hilfsmöglichkeiten zur Regelung bestimmter Angelegenheiten des Alltagslebens nicht mehr ausreichen. Gründe für Schwierigkeiten bei der Erledigung von alltäglichen Angelegenheiten sind dabei unterschiedlicher Natur. Sie reichen von psychischen Krankheiten über gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen bis hin zur Altersdemenz. Somit ist die Altersstruktur der Betreuungen sehr heterogen, d.h. für gesetzliche Betreuung kommen junge wie alte Menschen in Frage.
Bei der rechtlichen Betreuung stehen soweit wie möglich die Selbstbestimmung und die Wünsche der betreuten Menschen im Mittelpunkt. Gesetzliche Betreuer*innen unterstützen ihre Klient*innen in Entscheidungssituationen. Betreute Menschen sind somit nicht entmündigt. Dies ist im reformierten Betreuungsrecht, das seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten ist, festgeschrieben. Die neue Rechtsprechung stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.
Das Betreuungsrecht ist Teil des Familienrechts und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1814 ff. geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das regelnde Gesetzeswerk für die rechtliche Betreuung.
Eine Betreuung kann im Prinzip jeder beantragen, meist geht die Initiative dazu von Angehörigen, Krankenhäusern oder Sozialdiensten aus. Auch die Betroffenen selbst können eine Betreuung für sich beantragen. Das Amtsgericht prüft den Antrag, indem es den zu Betreuenden anhört und ein ausführliches ärztliches Gutachten in Auftrag gibt.
Die Aufgabenkreise richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen und der Notwendigkeit des Einzelfalles. Möglich sind u.a. folgende Aufgabenbereiche:
• Gesundheit: Rechtliche Betreuer*innen versuchen beispielsweise eine ärztliche Behandlung zu organisieren und sicherzustellen, beauftragen Pflegdienste, stellen Anträge bei der Krankenkasse (z.B. Zuzahlungsbefreiung oder Rehabilitationsmaßnahmen)
• Vermögen: Rechtliche Betreuer*innen verwalten beispielsweise das Vermögen und die Finanzen oder regulieren die Schulden der betreuten Menschen.
• Wohnen: Rechtliche Betreuer*innen sorgen beispielsweise für den Erhalt des Wohnraums, prüfen Mietverträge und stehen mir den Vermieter*Innen im Kontakt
• Post: Rechtliche Betreuer*innen bearbeiten die Post der betreuten Menschen
• Behörden und Ämter: Rechtliche Betreuer*innen stellen Anträge, z.b: beim Jobcenter oder beim Amt für soziale Leistungen
Zwei Flyer vom Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.:
Ich bin Dipl. Sozialpädagoge, mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik, und systemischer Mediator, außerdem ausgebildet in klientenzentrierter Gesprächsführung und systemischer Familientherapie.
Durch meine langjährige Berufserfahrung besitze ich gute Menschenkenntnis, Empathie und Fachwissen wodurch es mir gelingt schnell die Problemlagen meiner Klient*innen zu erfassen und sensibel auf diese einzugehen.
Darüber hinaus verfüge ich über ein ausgeprägtes Organisationsvermögen und die nötige Flexibilität. Um meine Klient*innen noch effektiver betreuen zu können, nutze ich die professionelle Betreuungssoftware Butler 21.
Seit 2002 bin ich als gesetzlicher Berufsbetreuer in der Stadt Mainz sowie im Landkreis Mainz-Bingen tätig. Von 2001 bis Juni 2020 war ich außerdem als Sozialpädagoge bei der Stiftung Juvente Mainz im ambulanten Dienst beschäftigt.
2003 schloss ich mich mit weiteren Berufsbetreuern zu einer Bürogemeinschaft zusammen, so dass Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie kollegialer Austausch und Unterstützung gewährleistet sind.
Seit Dezember 2022 führe ich auch Verfahrenspflegschaften im Rahmen des Betreuungsrechts.
Nach dem neuen Betreuungsrechts darf als Berufsbetreuer*in seit 1. Januar 2023 nur noch tätig sein, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen hat.
Seit 19. Januar 2023 bin ich bei der Betreuungsbehörde Mainz als beruflicher Betreuer nach §§23 ff Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) registriert.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) e.V. und Teilnahme am Qualitätsregister des Verbandes.
Telefonsprechzeiten vom 07.10. bis 11.10.2024
Mo., 07.10. von 09.00 bis 12.00 Uhr
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Kai Elfers - Gesetzliche Betreuungen
Dipl. Sozialpädagoge, Gesetzlicher Betreuer
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Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
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Betreuungsbehörde der Stadt Mainz
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Patrick Schaffner - Gesetzlicher Betreuer
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Immobilien Lichtenberg - Verkauf, Vermietung und Verwaltung
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